Anmeldungen vor Ort bzw. Auskünfte über Restplätze unter 01-2582890 täglich in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr möglich.
Alle Formulare zur Anmeldung hier downloaden (inkl. Schweinefleisch und Alkohol)

Wann muss ich eine Aufnahmeprüfung machen?

Voraussetzung für den Besuch einer Berufsbildenden Mittleren Schule (Fachschule) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) ist der erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (vgl. weiters § 28 Abs. 3 SchUG).

In manchen Fällen ist aber eine Aufnahmsprüfung erforderlich. Siehe Kurzübersicht!

Die Aufnahmsprüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie umfasst für die BHS den Stoff der 4. Klasse Hauptschule der 1. Leistungsgruppe, für die BMS den Stoff der 2. Leistungsgruppe.

Reihungskriterien

Falls an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nicht alle Bewerber/innen aufgenommen werden können, legt die Schule autonom nähere Bestimmungen über die Reihung fest (schulautonome Reihungskriterien). Diese orientieren sich meist am Erfolg im Jahreszeugnis der 8. Schulstufe bzw. in bestimmten Unterrichtsgegenständen.

Kurzübersicht Aufnahmsprüfung

An berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschule, 3jährig)

Schule Aufnahmsprüfung
Allgemein bildende höhere Schulen (AHS) keine AP
Mittelschule Vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen 1 oder grundlegende Allgemeinbildung bis Befriedigend keine AP
Mittelschule Grundlegende Allgemeinbildung in 1 Pflichtgegenstand 1 mit Genügend AP oder Vorlage Beschluss Klassenkonferenz
Mittelschule Grundlegende Allgemeinbildung in 1 – 3 Pflichtgegenständen 1 mit Genügend AP
Realschule bis inkl. Befriedigend keine AP
Polytechnische Schule 9. Schulstufe 2 keine AP

1) Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
2) Bei gleichem Fachbereich Übertritt in die 2. Klasse mit AP möglich [SchUG § 29 (5)]

An berufsbildenden höheren Schulen (BHS, 5-jährig)

Schule Aufnahmsprüfung
Allgemein bildende höhere Schule keine AP
Neue Mittelschule Vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen 1 keine AP
Neue Mittelschule Grundlegende Allgemeinbildung in 1 Pflichtgegenstand 1 AP oder Vorlage Beschluss Klassenkonferenz
Neue Mittelschule Grundlegende Allgemeinbildung in 2 – 3 Pflichtgegenständen 1 AP
Realschule Sehr gut bis Gut keine AP
Realschule Befriedigend 2 AP
Polytechnische Schule 9.Schulstufe keine AP

1) Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
2) Nur dann keine AP, wenn im Jahreszeugnis vermerkt ist, dass diese Note zumindest einem Gut der 2. Leistungsgruppe entspricht.

Keine Aufnahmsprüfung gibt es an

  • Aufbaulehrgängen

Ist die Wassermanngasse eine Privatschule?

NEIN! Wir sind eine öffentliche Bundesschule.

Können Erwachsene/Berufstätige eine Ausbildung beginnen?

NEIN! Ausschliesslich Jugendliche können in die auf Präsenzunterricht tagsüber konzentrierten Ausbildungen aufgenommen werden.

Für erwachsene Berufstätige bietet zB. die HLTW13 einen Aufbaulehrgang auf Abendkursbasis an.

Muss ich auf bestimmte Kleidungsvorschriften achten?

JA! Sowohl im Theorieunterricht als auch im fachpraktischen Unterricht (Küche/Service) sind spezielle Kleidungsvorschriften lt. Hausordnung zu beachten.

Am Schulanfang werden dazu bei der Firma Walter (Details siehe Downloads) die für die Schule benötigten Bekleidungen bestellt.

Mit welchen Kosten ist die Schule verbunden?

Die Ausbildungskosten variieren von Semester zu Semester und setzen sich zusammen aus:

  • Schuluniform Theorieunterricht
  • Praxisbekleidung Küche und Service
  • Messersets
  • falls Klasse als Laptopklasse geführt wird (alle ausser Fachschule und 1. Jahrgänge): entsprechendes Notebook

Im Rahmen der Ausbildung kommen noch Exkursionsbeiträge und Sprach-oder Projektwochen im In-Ausland dazu.

Kann ich hier die Berufsreifeprüfung machen?

NEIN, wir führen keine Berufsreifeprüfungen oder andere externe Prüfungen durch.

An wenn kann ich mich wenden wenn ich ein Auslandspraktikum machen möchte?

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Lisa Schuh oder Sabrina Wolfschluckner.

In diesem Schuljahr (2018/19) werden wir für die SchülerInnen unserer Schule einen Antrag auf ein im Rahmen der EU gefördertes Erasmus+ Mobilitätsprojekt stellen – so hätten die SchülerInnen die Möglichkeit, im Rahmen eines von der EU geförderten Mobilitätsprojektes „Erasmus+“ ihr Pflichtpraktikum im EU-Ausland zu absolvieren. TeilnehmerInnen können einen Mobilitätszuschuss erhalten, wenn alle Vertragsinhalte eingehalten werden.

Das Erasmus+ Mobilitätsprojekt ist kein Schulprojekt der Tourismusschule Wien 21, sondern ein EU-Projekt, das über die „Nationalagentur Lebenslanges Lernen“ abgewickelt wird. Es wird von den Erasmus+ Projektkoordination und der Tourismusschule Wien 21 auf freiwilliger Basis durchgeführt.

 

Die SchülerInnen der Tourismusschule Wien 21 (bzw. die Erziehungsberechtigten minderjähriger SchülerInnen) sind für die Auswahl der Praktikumsbetriebe, das Bewerbungsverfahren und den Abschluss der Arbeitsverträge selbst verantwortlich. Auch liegt es in der Verantwortung der/des Schülerin/Schülers, bzw. der Erziehungsberechtigten, sich rechtzeitig um die für das Praktikum notwendigen Dokumente zu kümmern und diesbezüglich Absprache mit dem Betrieb zu halten, bzw. bei Unklarheiten die zuständige Botschaft zu kontaktieren. Die Schule kann gerne eine beratende Funktion übernehmen, übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung für die Qualität des Praktikums und die Abstimmung der rechtlich notwendigen Dokumente.

Ausbildungsabschnitte oder Praktika im Ausland stärken neben internationaler Fachkompetenz soziale, interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen. Ein Auslandspraktikum ist jedoch ein großer Schritt, der im Vorfeld genau überlegt sein sollte. Benötigen Sie mehr Informationen, dann wenden Sie sich an Frau Schuh und Frau Wolfschluckner, welche Sie gerne beraten.